Article Comparison - Übereinkommen zum Schutz des Rheins
Artikel 20
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Dieses Übereinkommen, das in deutscher, französischer und niederländischer Sprache abgefasst ist, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird bei der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft hinterlegt; diese übermittelt jeder Vertragspartei eine beglaubigte Abschrift.
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