Article Comparison - Europäisches Übereinkommen zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten
Artikel 25
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Kann eine Schiedsordnung nicht binnen drei Monaten nach der Bestellung des Schiedsgerichts abgeschlossen werden, so wird das Schiedsgericht auf Begehren einer der beiden Parteien mit der Angelegenheit befasst.
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