Article Comparison - Internationales Übereinkommen über Maßnahmen auf hoher See bei Ölverschmutzungs-Unfällen - Anlage
Artikel 12
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Die Streitparteien können jederzeit während des Vergleichsverfahrens einvernehmlich beschliessen, ein anderes Verfahren für die Beilegung von Streitigkeiten anzuwenden.
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