Article Comparison - Abkommen betreffend die Anwendung der Grundsätze des Genfer Abkommens auf den Seekrieg
Artikel 6
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Die im Artikel 5 vorgesehenen Abzeichen sollen sowohl in Friedens- als auch in Kriegszeiten nur zum Schutze und zur Bezeichnung der dort erwähnten Schiffe gebraucht werden.
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