Article Comparison - Übereinkommen über die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Artikel 8
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Der Rat bestellt alljährlich einen Vorsitzenden, der bei seinen Ministertagungen den Vorsitz führt sowie zwei Stellvertretende Vorsitzende. Der Vorsitzende kann für ein auf seine erste Amtszeit folgendes weiteres Jahr bestellt werden.
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