Article Comparison - Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus
Artikel 4
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Jeder Vertragsstaat trifft die notwendigen Maßnahmen, um a) die in Artikel 2 genannten Handlungen nach seinem innerstaatlichen Recht als Straftaten zu umschreiben; b) diese Straftaten mit angemessenen Strafen zu bedrohen, welche die Schwere der Tat berücksichtigen.
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