Article Comparison - Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus
Artikel 6
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Jeder Vertragsstaat trifft die notwendigen Maßnahmen, einschließlich, wenn dies zweckmäßig ist, Maßnahmen der innerstaatlichen Gesetzgebung, um sicherzustellen, dass strafbare Handlungen im Sinne dieses Übereinkommens unter keinen Umständen durch politische, weltanschauliche, ideologische, rassische, ethnische, religiöse oder sonstige ähnliche Erwägungen gerechtfertigt werden können.
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