Article Comparison - Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus
Artikel 21
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Dieses Übereinkommen berührt nicht die sonstigen Rechte, Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten von Staaten und Einzelpersonen nach dem Völkerrecht, insbesondere den Zielen der Charta der Vereinten Nationen, dem humanitären Völkerrecht und anderen einschlägigen Übereinkünften.
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