Article Comparison - Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus
Artikel 22
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Dieses Übereinkommen berechtigt einen Vertragsstaat nicht, im Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaats Gerichtsbarkeit auszuüben oder Aufgaben wahrzunehmen, die nach innerstaatlichem Recht ausschließlich den Behörden dieses anderen Vertragsstaats vorbehalten sind.
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