Article Comparison - Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle
Artikel 34
|
Der Bericht der Kommission wird in öffentlicher Sitzung in Gegenwart oder nach gehöriger Ladung der Agenten und Rechtsbeistände der Parteien verlesen. Jeder Partei wird eine Ausfertigung des Berichtes zugestellt.
|