Article Comparison - Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle
Artikel 48
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Die Vertragsmächte betrachten es als Pflicht, in dem Falle, wo ein ernsthafter Streit zwischen zwei oder mehreren von ihnen auszubrechen droht, diese daran zu erinnern, dass ihnen der ständige Schiedshof offensteht. Sie erklären demzufolge, dass das Erinnern der im Streite befindlichen Teile an die Bestimmungen dieses Abkommens und der im höheren Interesse des Friedens erteilte Rat, sich an den ständigen Schiedshof zu wenden, immer nur als Betätigung guter Dienste angesehen werden darf. Im Falle eines Streites zwischen zwei Mächten kann stets eine jede von ihnen an das internationale Büro eine Note richten, worin sie erklärt, dass sie bereit sei, den Streitfall einem Schiedsgericht zu unterbreiten. Das Büro hat die Erklärung sogleich zur Kenntnis der andern Macht zu bringen.
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