Article Comparison - Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle
Artikel 54
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In den Fällen des vorstehenden Artikels erfolgt die Feststellung des Schiedsvertrages durch eine Kommission von fünf Mitgliedern, welche auf die im Artikel 45 Absätze 3–6 angegebene Weise bestimmt werden. Das fünfte Mitglied ist von Rechts wegen Vorsitzender der Kommission.
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