Article Comparison - Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle
Artikel 60
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In Ermangelung einer Bestimmung durch die Parteien hat das Schiedsgericht seinen Sitz im Haag. Das Schiedsgericht kann seinen Sitz auf dem Gebiet einer dritten Macht nur mit deren Zustimmung haben. Der einmal bestimmte Sitz kann von dem Schiedsgericht nur mit Zustimmung der Parteien verlegt werden.
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