Article Comparison - Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle
Artikel 67
|
Nach dem Schlusse des Vorverfahrens ist das Schiedsgericht befugt, alle neuen Aktenstücke oder Urkunden von der Verhandlung auszuschließen, die ihm etwa eine Partei ohne Einwilligung der andern vorlegen will.
|