Article Comparison - Übereinkommen über den Widerspruch bei international gehandelten Inhaberpapieren
Artikel 9
|
Ein Widerspruch, der von einer anderen Person gegen ein Inhaberpapier erhoben wird, das bereits Gegenstand einer internationalen Veröffentlichung ist, wird als von dem vorangehenden Widerspruch unabhängig behandelt und führt zu einer internationalen Veröffentlichung entsprechend den Durchführungsvorschriften.
|