Article Comparison - Übereinkommen über den Widerspruch bei international gehandelten Inhaberpapieren
Artikel 22
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1. Dieses Übereinkommen liegt für die im Ministerkomitee des Europarats vertretenen Mitgliedstaaten zur Unterzeichnung auf. Es bedarf der Ratifikation oder der Annahme. Die Ratifikations- oder Annahmeurkunden werden beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt. 2. Dieses Übereinkommen tritt sechs Monate nach Hinterlegung der vierten Ratifikations- oder Annahmeurkunde in Kraft. 3. Für jeden Unterzeichnerstaat, der das Übereinkommen später ratifiziert oder annimmt, tritt es drei Monate nach Hinterlegung seiner Ratifikations- oder Annahmeurkunde in Kraft.
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